Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG2014) hat eine Vielzahl neuer Ansatz- und Bewertungsmethoden eingeführt. Zu beachten sind unter anderem Änderungen bei Ausweis- und Gliederungsvorschriften, Anhang und Lagebericht sowie bei der Konzernabschlusserstellung. So sind mit Inkrafttreten des RÄG2014 für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12. 2015 begonnen haben, die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder für Jahresabschlüsse nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) grundsätzlich nach versicherungsmathematischen Gesichtspunkten zu berechnen.
Nach Maßgabe der Veränderung von Gehältern, Pensionen oder eines Geldwertindex ist bei wertgesicherten Ansprüchen eine bestmögliche Schätzung der zukünftigen Veränderung bzw. des Index für die Ermittlung der voraussichtlichen Pensionszahlungen vorzunehmen. Erhöhungen der Verpflichtungen durch künftige Biennialvorrückungen sind ebenfalls bei der Rückstellungsberechnung zu berücksichtigen.
Als Rechnungszinssatz stehen folgende Varianten zur Verfügung:
Aus der Kombination der vorstehend genannten Möglichkeiten ergeben sich vier Bilanzierungsmöglichkeiten:
Unverändert gegenüber der bisherigen Praxis ist nur die Variante 4), wobei die Verbuchung der Remeasurements (versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) über das Eigenkapital (OCI) nicht möglich ist.
Für Unternehmen, die die Rückstellungen bisher nach dem Teilwertverfahren ermittelt haben, ergeben sich unter Umständen wesentliche Änderungen: Während die Teilwertmethode beibehalten werden kann, ist der im Allgemeinen. bisherige Ansatz eines Real- oder Ersatzzinssatzes („richtiger“ Zinssatz minus Inflationsrate/Pensions-erhöhungsrate) nicht mehr zulässig – diese Parameter müssen separat angesetzt werden.
In der Bilanz sind also zu den ausgewiesenen Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldverpflichtungen folgende Angaben in den Anhang aufzunehmen:
Entsprechend der AFRAC-Stellungnahme ist eine finanzmathematische Berechnung nur dann weiterhin möglich, wenn die Differenzen zum versicherungsmathematischen Ergebnis (d. h. unter Berücksichtigung von demographischen Veränderungen) nicht wesentlich sind.
Je nach Wesentlichkeit ist es in solchen Fällen erforderlich, regelmäßig Kontrollberechnungen durchzuführen.
Da im August 2018 aktuelle demographische Rechnungsgrundlagen veröffentlicht wurden, sind frühere Vergleichsrechnungen (versicherungs- versus finanzmathematisch) nicht mehr aktuell.
Für Jahresabschlüsse nach UGB hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) als Prüfungsschwerpunkt für 2018 bzw. 2018/2019 die Bilanzierung von Personalrückstellungen bekanntgegeben, wobei hierbei die finanzmathematische Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen und die Berücksichtigung der Auswirkungen der neuen adaptierten Sterbetafeln im Fokus stehen.
In diesem Zusammenhang empfiehlt sich eine Vergleichsrechnung (versicherungs- versus finanzmathematisch) hinsichtlich der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen.