Diese Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 beginnen, verpflichtend anzuwenden, eine vorzeitige Anwendung ist möglich.
Es handelt sich um eine Annäherung der unternehmensrechtlichen Bilanzierung für langfristige Personalverpflichtungen an jene der IFRS (IAS19).
Wir haben die wesentlichen Eckpunkte dieser Stellungnahme analysiert und nachfolgend zusammengefasst:
- Folgende zwei Ansammlungsverfahren sind zulässig:
- Projected Unit Credit Method (entspricht IFRS)
- Teilwertverfahren
- Hinsichtlich des Rechnungszinssatzes ist eines der beiden folgenden Verfahren anzuwenden:
- Aktueller Zinssatz – das ist jener Zinssatz, zu dem sich ein Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung am Abschlussstichtag der durchschnittlichen Restlaufzeit der Verpflichtungen im Wesentlichen entsprechendes Fremdkapital beschaffen kann;
- Durchschnittszinssatz – das ist jener Zinssatz, der sich als Durchschnitt aus dem oben genannten Zinssatz zum Abschlussstichtag und den ebenso ermittelten Zinssätzen der sechs vorangegangenen Abschlussstichtage ergibt.
Daraus resultieren vier Bilanzierungsmöglichkeiten. Die gewählte Methodik hinsichtlich Ansammlungsverfahren und Rechnungszinssatz ist stetig anzuwenden. Die Anwendung des Gegenwartswertverfahrens ist nicht mehr zulässig.
Weitere Aspekte:
- Zukünftige Erhöhungen von Personalverpflichtungen sind durch bestmögliche Schätzungen der zukünftigen Veränderungen zu berücksichtigen.
- Für in einen selbständigen Rechtsträger ausgelagerte Verpflichtungen mit Nachschussverpflichtung muss eine Saldierung vorgenommen werden.
- Die Ausweisung von Aufwendungen für Personalverpflichtungen hat grundsätzlich im Personalaufwand zu erfolgen. Es ist jedoch zulässig (wie bisher), die in den Veränderungen der Rückstellungen enthaltenen rechnungsmäßigen Zinsen in der Position „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ zu erfassen.
- Für Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen ist vereinfachend eine finanzmathematische Bewertung zulässig, wenn sich daraus keine wesentlichen Unterschiede ergeben.
- Es kommt zur Ausdehnung der Anhangsangaben, z. B. Angaben zu den Methoden (Verfahren), wesentliche Parameter wie Rechnungszinssatz, Erläuterungen zu den Bilanzposten und den Aufwendungen und Erträgen.
- Die Verteilung des sich aus der erstmaligen Anwendung dieser Stellungnahme ergebenden Unterschiedsbetrages kann gleichmäßig über längstens fünf Jahre erfolgen.
Für unsere Kunden führen wir bereits jetzt Vergleichsberechnungen auf Basis der vorliegenden Personaldaten durch. So können Überraschungen in der Bilanzierungsphase aufgrund von unerwarteten Schwankungen in den Rückstellungen verhindert und die Planung für den Jahresabschluss frühzeitig angegangen werden.