Abfertigung Alt ist für Sie bzw. Ihr Unternehmen ein Thema, wenn Sie noch Mitarbeiter*innen mit Diensteintritt vor dem 01.01.2003 beschäftigen und diese noch nicht in die Abfertigung Neu übergetreten sind.
… für die gesetzlichen Mitarbeiteransprüche (Abweichungen im Kollektivvertrag möglich):
… sowie für die gesetzlichen Hinterbliebenenansprüche: Anspruch auf 50% der gesetzlichen Abfertigung
Nach wie vor gibt es in Österreich ca. 800.000 unselbstständig Erwerbstätige, die noch in das Abfertigungssystem „alt“ fallen.
Die Aufhebung der gesetzlichen Verpflichtung zum Ankauf von Wertpapieren hat zur Folge, dass hier oft in geringerem Ausmaß Vorsorge für spätere Abfertigungsverpflichtungen getroffen wird.
Die Ansprüche wachsen jährlich durch Gehaltserhöhungen und Dienstzugehörigkeit. Eine bilanzielle Rückstellung stellt keine ausreichende Vorsorge dar (keine Liquidität).
Eine Abfertigungsvorsorge (verschiedene Durchführungswege) bietet somit eine langfristige Planbarkeit und gleichmäßige Verteilung der Aufwendungen für Abfertigungen.
Für Sie wesentliche Ansatzpunkte:
Eigenkapitalquote erhöhen → verbesserte Bilanzoptik
Liquidität schaffen, heißt kalkulierbare laufende Zahlungen → keine finanziellen Überraschungen
Aufbau von Reserven im Unternehmen → evtl. Überbrückungshilfen in Krisenzeiten
Mutterkonzern im Ausland → Abschaffung des jährlichen Diskussionspunktes zum Österreich-Spezifikum Abfertigung