ÜBERBETRIEBLICHE PENSIONSKASSEN EGALISIEREN IM ERSTEN QUARTAL 2019 DAS ERGEBNIS 2018

5. Juni 2019

Österreich, Wien


  • APK und ALLIANZ mit jeweils zwei ersten Plätzen
  • APK führt die Vorsorgekassen an
  • Keine einheitliche Vorgehensweise bei Berücksichtigung der Vermögensverwaltungskosten

Die Gesamtperformance der überbetrieblichen Pensionskassen lag für das erste Quartal 2019 bei 5,27 Prozent (1. Quartal 2018: -1,22 Prozent; 2018 gesamt: -5,60 Prozent)[1]. Eine aktuelle Analyse des Beratungsunternehmens Mercer zeigt, dass die APK und die Allianz jeweils zwei erste Plätze belegen: die APK in den Kategorien „konservativ“ und „aktiv“, die ALLIANZ Pensionskasse in den Kategorien „ausgewogen“ und „dynamisch“. Die BONUS Pensionskasse führt das Ranking in der „defensiven“ Kategorie an.



„So schlecht das Jahr 2018 geendet hat, so gut entwickelten sich die Kapitalmärkte zu Beginn des Jahres 2019. Wichtig war dabei, dass man nach den Korrekturen und Absicherungen in den letzten Tagen des Jahres 2018 wieder voll investiert war“, betont Michaela Plank, Expertin für betriebliche Altersvorsorge bei Mercer Österreich. „Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die gute Entwicklung aus dem ersten Quartal für das gesamte Jahr 2019 fortgeführt werden kann. Erste Korrekturen im Markt sind schon Anfang Mai erfolgt, aber aus heutiger Sicht kann mit einer soliden Performance zum Jahresende gerechnet werden. Wir erwarten eine entsprechend positive Korrektur des langfristigen Ergebnisses der überbetrieblichen Pensionskassen.“ Dieses lag per Jahresende 2018 auf Fünf-Jahres-Sicht bei 2,63 Prozent im ausgewogenen Portfolio.


Erstmals seit langer Zeit gibt es nur sehr geringe Unterschiede in den Erträgen der unterschiedlichen Pensionskassenanbieter. Die einzelnen Veranlagungstypen entwickelten sich analog zur definierten Risikokomponente, d. h. je höher der Aktienanteil im Portfolio, desto besser war die Performance im ersten Quartal 2019.


Lebensphasenmodell als Risikosteuerung


Der Zusammenhang zwischen Aktienanteil und Performance kann im Rahmen eines Lebensphasenmodells individuell genutzt werden. Gerade jüngere Berechtigte oder solche, die Marktschwankungen aussitzen können, haben die Möglichkeit, ihre Chancen am Kapitalmarkt mit höheren Aktienquoten zu steigern. „Nicht viele Anlageformen bieten bei vergleichbar überschaubarem Risiko eine ähnliche individuelle Portfoliosteuerung wie das Lebensphasenmodell innerhalb einer Pensionskasse“, betont Plank.


Das Lebensphasenmodell ist seit 2006 am Markt und wird mittlerweile – auf Anfrage des Arbeitgebers – von allen Pensionskassen angeboten. Dabei können die Berechtigten zwischen mehreren Risikovarianten für ihre persönliche Kapitalanlage wählen. Auf freiwilliger Basis kann im Zeitraum bis zur Pensionierung der Veranlagungsstil dreimal gewechselt werden.


Berechtigte müssen der Pensionskasse ihren Wechselwillen bis 31. Oktober bekannt geben, damit der Wechsel mit dem neuen Jahr vollzogen werden kann. „Gerade in einem Marktumfeld, wie wir es derzeit vorfinden, ist eine gewisse Flexibilität in der Pensionskassenveranlagung zu empfehlen“, so Plank. Allerdings ist zu bedenken, dass nicht beliebig viele Wechsel möglich bzw. sinnvoll sind. Um die richtige Entscheidung zu treffen, sind Informationen durch die Pensionskasse (z. B. Prognoseberechnungen) notwendig.


In den vergangenen vier Jahren hat die Zahl der Berechtigten, die sich aktiv für ein anderes Risikoprofil in ihrer Pensionskassenveranlagung entschieden haben, deutlich zugenommen: 2014 waren es nur 124 Personen, 2018 bereits über 300. „Jene Pensionskassen, die aktiv auf die Möglichkeit des Lebensphasenmodells aufmerksam machen, verzeichnen ein höheres Wechselaufkommen“, analysiert Plank.


Aufholjagd der Vorsorgekassen  


Auch die Vorsorgekassen können im ersten Quartal 2019 aufatmen: Die Durchschnittsperformance unter allen Anbietern, die Gelder der Abfertigung Neu verwalten, lag für den benannten Zeitraum bei 2,61 Prozent (1. Quartal 2018: -1,01 Prozent; 2018 gesamt: -1,97 Prozent). Die APK konnte sich als Gewinner im ersten Quartal 2019 herauskristallisieren: Sie erwirtschaftete 4,17 Prozent, gefolgt – etwas abgeschlagen – von der VBV Vorsorgekasse mit 2,98 Prozent sowie an dritter Stelle von der BONUS Vorsorgekasse (VG1) mit 2,63 Prozent. „Der Unterschied zwischen den ersten beiden Plätzen spiegelt die Höhe der Aktienquote wider“, erläutert Plank.


Per Gesetz dürfen in einem Jahr mit negativer Performance die Vermögensverwaltungskosten, die zwischen 0,7 und 0,4 Prozent liegen, nicht abgezogen werden. Diese Vorschrift traf 2018 auf alle Vorsorgekassen zu. Das muss beim Ergebnis für das erste Quartal 2019 – das nach Kosten ausgewiesen werden sollte – beachtet werden.


„Bis dato haben noch nicht alle Vorsorgekassen die Vermögensverwaltungskosten aus dem Jahr 2018 in der Performance berücksichtigt. Auch die anteiligen Kosten 2019 sind noch nicht in allen Performanceziffern berücksichtigt. Es wäre wünschenswert, wenn es hier gesetzlich eine einheitliche Vorgehensweise geben würde. Ansonsten ist eine hundertprozentige Vergleichbarkeit nicht gegeben“, betont Plank.


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[1] Alle Zahlen beruhen auf Angaben der Pensionskassen.


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